Worauf muss ich achten, wenn ich Gesichtsmasken spenden oder verkaufen möchte?

Handwerkerinnen und Handwerker zeigen sich wieder sehr engagiert und hilfsbereit. Unter anderem nähen sie Gesichtsmasken, um sie zu spenden oder zu einem besonders fairen Preis zu verkaufen.

Die Textilkennzeichnungspflicht und die Herstellerkennzeichnungspflicht gelten bei selbst genähten Masken nicht. Es müssen also keine Etiketten angebracht werden.

Verboten sind Begriffe wie „Atemschutz“ oder „Mundschutz“. Diese Wörter sind Medizinprodukten vorbehalten, die bestimmte Verfahren durchlaufen müssen, um zugelassen zu werden. Eine selbst genähte Maske erfüllt die Voraussetzungen des Medizinproduktegesetzes nicht. Es drohen Abmahnungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Masken verkauft, verschenkt oder gespendet werden.

Erlaubt sind beispielsweise solche Bezeichnungen:

  • Mund- und Nasenmaske
  • Mundbedeckung
  • Behelfsmaske
  • Stoffmaske
  • Gesichtsmaske

Bei Masken für Kinder ist zu beachten, dass Bänder, Kordeln usw., mit denen sich Kinder strangulieren könnten, verboten sind! Zur Befestigung der Gesichtsmaske muss eine andere Lösung gefunden werden, die sich leicht löst oder dehnt, wenn kräftig daran gezogen wird, z.B. Klettverschluss, Druckknöpfe, Gummiband…

Allgemein sollten nur Stoffe verwendet werden, die bei hohen Temperaturen gewaschen werden können und keine Farbstoffe oder andere Chemikalien enthalten, die schädlich sein können. Immerhin wird die Maske direkt an Nase und Mund getragen.



Ass. jur. Thomas Felleisen

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