Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, Fachwirt/Fachwirtin, Fachkaufmann/Fachkauffrau, zu einem Fachmeister/einer Fachmeisterin oder einen Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und einer mindestens einjährigen Berufspraxis oder
- einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mehrjährige Berufspraxis
nachweist.
Grundkenntnisse zu den Themen Buchführung und Jahresabschluss werden vorausgesetzt!
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen, sprechen Sie uns bitte an.