Berufe A-Z - Ausbaufacharbeiter (m/w/d)
Wahre Schönheit kommt von innen. Das gilt auch für Gebäude. Als Ausbaufacharbeiter sorgst du beispielsweise dafür, dass die Innenwände von Wohnungen, Verwaltungsgebäuden oder Gewerbe- und Industriebauten gut aussehen - und einwandfrei ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen.
Multitalent beim Innenausbau
Dazu gehst du auf die Baustelle, wenn der Rohbau eines Neubaus bereits fertig ist. Aber auch bei Sanierungen, Modernisierung und Instandsetzungen von alten Gebäuden wird der Ausbaufacharbeiter gebraucht. Du arbeitest zum Beispiel für Zimmereibetriebe, Isolierbauunternehmen, für Fachbetriebe der Fußbodentechnik oder für Stuckateurbetriebe.
Du bist das Multitalent beim Innenausbau und errichtest beispielsweise Innenwände aus Gipskartonplatten, trägst Putz auf oder verlegst Fliesen. Du stellst Holzkonstruktionen und Estriche her, führst Stuckarbeiten durch, baust Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein und stellst Bauteile im Trockenbau her. Damit nicht genug: Der Ausbaufacharbeiter richtet die Baustellen ein, sichert sie ab und bereitet die entsprechenden Materialien und Teile für den Innenausbau vor.
Mit Köpfchen und Muskeln im Team arbeiten
Jede Menge Abwechslung ist dir als Ausbaufacharbeiter also garantiert. Für so viele unterschiedliche Aufgaben musst du allerdings auch einige Voraussetzungen mitbringen: Du solltest körperlich fit sein, brauchst viel technisches Verständnis und musst gut im Team arbeiten können.
Die Lehre eröffnet viele Möglichkeiten: Du kannst noch den Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Stuckateur, Zimmerer, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Trockenbaumonteur an deine Ausbildung dranhängen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.