Berufe A-Z - Bestattungsfachkraft (m/w/d)
Es ist eine sensible Aufgabe, die viele Fähigkeiten erfordert: Im Trauerfall unterstützt du als Bestattungsfachkraft Menschen, die einen Angehörigen verloren haben. Aus diesem Grund benötigst du neben fachlichen Kenntnissen bei deiner Arbeit ein gutes Gespür für die Situation. Einfühlungsvermögen ist für dich als Bestattungsfachkraft eine wichtige Voraussetzung.
Handwerkliches und kaufmännisches Können
Zu deinen Aufgaben gehören die fachgerechte Überführung und Behandlung von Verstorbenen ebenso wie die organisatorische und verwaltungsmäßige Abwicklung von Begräbnissen bei Erd- und Feuerbestattungen. Weil du auch Särge ausstattest sowie anpasst und dabei mit modernen Werkzeugen und Maschinen umgehst, solltest du zusätzlich handwerkliche Fähigkeiten mitbringen. Daneben musst du kaufmännisch fit sein, um über Bestattungsvorsorge und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beraten und entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Außerdem kennst du dich mit Rechtsvorschriften, Gesundheitsbestimmungen und den Bräuchen rund um die Bestattung aus.
Ein gutes Gespür und der richtige Ton
Als Bestattungsfachkraft arbeitest du in erster Linie in Bestattungsunternehmen und in der Friedhofsverwaltung. Du solltest für diesen Ausbildungsberuf die Fähigkeit mitbringen, den richtigen Ton zu treffen. Auch dein Gespür für die Gefühle der Menschen ist gefragt. Wenn du eine vielfältige anspruchsvolle Tätigkeit suchst und mit Tod und Trauer umgehen kannst, dann könnte dies der richtige Beruf für dich sein.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.