Berufe A-Z - Bodenleger (m/w/d)
Du kümmerst dich um jemanden, der ständig mit Füßen getreten wird. Die Rede ist vom Fußboden. Als Bodenleger richtest du dich dabei ganz nach dem Geschmack der künftigen Nutzer - ob Teppichboden, Linoleum, Laminat oder Fertigparkett. Auch kann der Boden ganz unterschiedliche Zwecke erfüllen. Er trägt eine Familie in ihrem Wohnzimmer, gibt den Untergrund für anspruchsvollen Fußball in der Sporthalle - oder hält sogar den schweren Bedingungen eines Industriebetriebs stand.
Böden legen für alle Lebenslagen
Damit der jeweilige Untergrund keine wacklige Angelegenheit ist und dazu noch gut aussieht, weißt du, wie der Boden vorzubehandeln ist. Und du kannst entscheiden, welche Verlegetechnik die beste für den jeweiligen Fall ist. Die Vielfalt von Materialien, Designs und Funktionen machen das Bodenlegen zur spannenden Sache. Auf der Baustelle arbeitest du zwar eigenständig, aber musst auch das Team immer im Blick haben - mit anderen Handwerkern arbeitest du eng zusammen.
Guter Geschmack und beste Beratung
Zu den Aufgaben eines Bodenlegers gehört auch, den Kunden zu beraten - du musst also gut mit Menschen umgehen können. Außerdem solltest du dazu gestalterisches Talent mit hervorragenden Materialkenntnissen verbinden.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 820,00 € |
2. Lehrjahr: | 870,00 € |
3. Lehrjahr: | 940,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.