Berufe A-Z - Drechsler (Elfenbeinschnitzer) (m/w/d)
Nur nicht durchdrehen, wenn sich die Spindel der Drehbank in schwindelerregendem Tempo dreht. Der Rohling aus Holz rotiert und rotiert. Jetzt setzt du als Drechsler geschickt dein Schneidwerkzeug an, Späne fallen und im Nu produzierst du Stuhl- und Tischbeine, Treppengeländer, Schubladenknöpfe oder Schalen und Dosen.
Drehen mit klarem Blick
Das Drehen bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Die fängt an mit der Kundenberatung und geht über das Entwerfen von Skizzen und Zeichnungen bis hin zur Anfertigung eines Arbeitsmodells. Um Ergebnisse in Topqualität zu erzielen, ist natürlich eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl nötig. Du spannst das unbearbeitete Werkstück sachgerecht ein, stellst die Drehbank auf die richtige Geschwindigkeit ein und wählst das optimale Werkzeug. Schließlich beginnt das Drehen - so lange, bis du deinen Rohling in die gewünschte Form gebracht hast. So können sogar Sportgeräte, Schiffsausrüstungen, Prothesenteile oder Sitzmöbel entstehen. Dafür kennst du dich zusätzlich bestens mit Beschlägen, Kunststoffteilen und Klebstoffen aus sowie mit vielen Maschinen wie Bandsägen, Schleifscheiben, Fräsen, Bohrern und CNC. Als Drechsler bist du eben ein echter Allrounder!
Vielfältige Materialien
Zwei Optionen stehen dir in der Ausbildung offen: In der Fachrichtung Drechseln fertigst du Einzelstücke und Kleinserien aus Holz und Kunststoff, behandelst Oberflächen und wartest Maschinen zur Be- und Verarbeitung von Holz. In der Fachrichtung Elfenbeinschnitzen stehen die Materialien Elfenbein, Horn und Perlmutt im Vordergrund. Du kannst beispielsweise als Bernsteinverarbeiter, als Kunststoff-, Metall- und Hartgummidrechsler oder als Stock-, Schirm-, Pfeifen- und Flötenhersteller arbeiten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.