Berufe A-Z - Geigenbauer (m/w/d)
Der Maler kann ohne Pinsel und Rolle nicht arbeiten. Streicher sind hingegen auf deine Hilfe angewiesen. Denn als Geigenbauer stellst du die Instrumente her, mit denen die Musiker ihr Publikum verzücken.
Sensible Handarbeit für "Streichereinheiten"
Klassik, Jazz, Folk: Die Geige ist in vielen unterschiedlichen Musikrichtungen zu hören. Virtuose Musiker können sich mit dem Instrument ausdrücken und Zuhörer erfreuen. Als Geigenbauer schaffst du die Voraussetzungen für einen solchen Musikgenuss - durch wertvolle Handarbeit. Dein erster Schritt ist die sorgfältige Auswahl des gut gelagerten Holzes. Mit Konzentration und dem richtigen Werkzeug machst du dich dann an die Arbeit, die unter anderem auch Schnitzwerk erfordert, wenn du die "Schnecke" des Instruments gestaltest. Bei deiner Arbeit ist es wichtig, dass du das nur wenige Millimeter dünne Holz des Korpus mit großer Sorgfalt behandelst. Und auch der Lackierung widmest du dich mit besonderer Aufmerksamkeit, da sie den Klang des Instruments ebenfalls entscheidend mitprägt.
Freude am Material und Musikalität
Schlüssel zu diesem Beruf sind die Freude am Umgang mit dem natürlichen Material Holz sowie Musikalität, ein gutes Gehör, das Spielen eines Instruments und handwerkliches Geschick. Mit diesen Fähigkeiten kannst du Geigen, Celli, Bratschen oder Kontrabässe mit ganz persönlicher Note herstellen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.