Berufe A-Z - Glasveredler (m/w/d)
Du kannst nicht genug bekommen, willst immer noch ein Glas mehr? Dann ist Glasveredler wahrscheinlich genau der richtige Beruf für dich. An vielen Glaskonstruktionen, aber auch an Flach- und Hohlgläsern ist zu bestaunen, wie du mit deiner Arbeit das Stadtbild prägst.
Deine Erfolge: leicht zu durchschauen
Als Glasveredler bist du heutzutage im künstlerischen Bereich ebenso zu Hause wie im konstruktiven Glasbau und der dazugehörenden Elektrotechnik. Durch das Veredeln von Flach- und Hohlgläsern in Form von Schleifen, Fügen, Kleben und Fusen lassen sich effektvolle Lichtspiele erzielen. Flachglas erhält seine besondere Optik unter anderem durch den richtigen Kantenschliff und entsprechende Glasmalerei. Weitere interessante Gestaltungsmöglichkeiten sind die Glasbearbeitung mit Säure oder abtragenden Techniken. Durch das Herausätzen kannst du ganz verschiedene Motive darstellen.
Als Glasveredler bist du auch in Sachen Innenarchitektur tätig, wenn es um Spiegel, Spiegelwände, Glasraumteiler, Glasmöbel oder künstlerisch gestaltete Fenster und Türen geht.
Selbstständig arbeiten - mit einem Gespür für Ästhetik
Für deine Arbeit benötigst du eine ruhige Hand, beispielsweise um fantasievolle Muster aus feinen Linien fehlerlos in Hohlglas einzuschleifen. Wenn du gern selbstständig arbeitest, zeichnen kannst, ein Gespür für Ästhetik hast und dir zudem auch die Ideen nicht so schnell ausgehen, dann wirst du an diesem Beruf viel Spaß haben.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.