Berufe A-Z - Holzspielzeugmacher (m/w/d)
Bauklötze staunt derjenige, der die vielfältigen Produkte betrachtet, die du als Holzspielzeugmacher herstellst. Ob Schaukelpferde, Ritterburgen oder Puppenstuben - du entwirfst und gestaltest hochwertige Spielgeräte. Und auch Großspielzeuge auf Spielplätzen und in Kindergärten stammen aus deiner Hand. Zur großen Freude der Kleinen, wenn sie zum Beispiel ein neues Klettergerüst stürmen.
Ernste Produkte für lustiges Spielen
Dennoch ist der Beruf kein "Kinderspiel": Mit dem Entwurf und der Skizzenerstellung fängt es an und hört bei der Auswahl und der Lagerung geeigneter Holzarten noch lange nicht auf. Sägen, Fräsen, Schnitzen, Hobeln, Verleimen und Drehen - das alles hast du als Holzspielzeugmacher drauf. Ganz besonders wichtig ist dabei: Während aller Arbeitsschritte achtest du ganz genau darauf, dass die Produkte absolut kindersicher sind und auch extreme Belastungen aushalten. Selbstverständlich verwendest du deshalb für die Oberflächenbehandlung ausschließlich unschädliche und umweltfreundliche Lasuren, Lacke, Öle und Farben.
Mit Maschinen und Ideen
Dein Handwerkszeug in diesem Beruf sind unter anderem Hobelmaschinen, Bandsägen, Bandschleifer und maschinelle Laubsägen. Damit kannst du Holzarten wie Erle, Esche, Buche, Kiefer oder Eiche fachgerecht bearbeiten. So entstehen neben den Spielgeräten auch dekorative Gegenstände - zum Beispiel Weihnachtskrippen, Nussknacker und Kerzenständer.
Aber du konstruierst nicht nur, sondern machst dich in der Folge auch daran, deine Produkte zu verzieren. Dabei spielen Schleifen, Grundieren, Wachsen und Polieren eine Rolle. Und wenn Farbe ins Spiel kommt, wendest du außerdem noch unterschiedliche Druckverfahren zum Beschichten an. Oder aber du schnitzt freihändig plastische Ornamente und leimst sie an - damit die Kleinen dann tatsächlich Bauklötze staunen können.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.