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Berufe A-Z - Maskenbildner (m/w/d)

Im Supermarkt sehen Stars und Sternchen meistens ganz anders aus als auf der Bühne oder auf der Leinwand - das zeigen Fotos in Klatschmagazinen immer wieder eindrucksvoll. Als Maskenbildner sorgst dafür, dass die Darsteller in Oper, Theater, Musical, Film und Fernsehen so aussehen, wie es die Rolle erfordert: von umwerfend hübsch bis erschreckend grauenhaft.

Vom dezenten Make-up bis hin zur Tiermaske

In Absprache mit den Verantwortlichen für Regie beziehungsweise Bühnen- und Kostümbild kreierst du den Stil, den "Look" einer gesamten Produktion. Jeweils vor Beginn der Vorstellung oder vor dem Dreh schminkst und stylst du die Schauspieler. Zu deinen Aufgaben gehört aber auch, dass du Perücken, Haarteile, Bärte, Fantasie- oder Tiermasken entwirfst, herstellst und an den jeweiligen Darsteller anpasst. Darüber hinaus gestaltest du Spezialeffekte wie Hautveränderungen, Verletzungen und Deformationen.

Handwerklich firm und gestalterisch fit

Für den Beruf des Maskenbildners musst du selbstverständlich eine handwerkliche Begabung haben, aber du solltest auch kreativ sein. Wichtig ist für dich darüber hinaus das Grundwissen über die Geschichte des Kostüms und der Frisuren, denn häufig musst du Kostüme und Masken nach historischen Vorlagen anfertigen. Wenn du all das beherrschst, wirst du ein buntes Arbeitsfeld in den Maskenbildnerwerkstätten und Schminkräumen von Theatern, Film- oder Fernsehstudios finden.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de



Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Maskenbildner (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Maskenbildner (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!