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Berufe A-Z - Schilder- und Lichtreklamehersteller (m/w/d)

Sie leuchten, sie blinken und ziehen die Blicke der Passanten auf sich - deine Schilder- und Lichtreklamen beleben das Straßenbild und machen auf die ansässigen Geschäfte und Betriebe aufmerksam. Sie unterscheiden sich voneinander im grafischen Aufbau, damit die werbenden Unternehmen möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Es wird strahlend bunt

Als Schilder- und Lichtreklamehersteller berätst du die Unternehmen kompetent bei der Gestaltung ihrer Werbung. Dabei hast du immer die spezifischen Wünsche und Ziele deiner Kunden im Auge. Gefragt ist nicht nur handwerkliches Können, sondern auch gestalterisches Talent. Mit diesen Eigenschaften erfüllst du die vielseitigen Aufgaben, die dir in deinem Arbeitsalltag begegnen.

Routinierter Umgang mit Elektronik

Du entwirfst unter anderem Schriften und Zeichen und montierst energiesparende Lichtröhren und Leuchtkästen. Aus diesem Grund musst du auch mit Elektrotechnik umgehen können. Der Beruf führt dich zudem mit vielen Leuten zusammen und du bist an vielen Orten im Einsatz, wenn du deine Produkte bei den Kunden anbringst. Dein Beruf ist somit ähnlich bunt wie das Straßenbild.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:840,00 €
2. Lehrjahr:890,00 €
3. Lehrjahr:990,00 €
Gültig ab: 01.08.2023, Tarif

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de



Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Schilder- und Lichtreklamehersteller (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Schilder- und Lichtreklamehersteller (m/w/d): 2

Wir beraten euch gerne!