Berufe A-Z - Seiler (m/w/d)
Taue, Trossen und Seile spielen in unserem Leben eine größere Rolle, als viele Leute glauben. Oft genug sind ihre Qualität und Tragfähigkeit entscheidend für die Sicherheit von vielen Menschen. Du als Seiler sorgst dafür.
Ganz schön verflochten, dieser Beruf
An dir hängen beispielsweise die vielen Gipfelstürmer und Kletterer, die sich bei kühnen Bergtouren mit deinen Seilen absichern. Aber auch die Skifahrer und viele Ausflügler würden ohne dich mit ihren Liften und Gondeln an seidenen Fäden anstatt an verlässlichen Drahtseilen hängen. Einige der Stahlkonstruktionen können dank deiner Arbeit hunderte Menschen sicher transportieren. Die Beispiele ließen sich beliebig fortführen - vom Schiffstau im Hafen über das tonnenschwere Lastenseil im Kran bis hin zum Fahrstuhlkabel und Abschleppseil im Kofferraum - dein Berufsstand hält überall die Fäden in der Hand.
Jedes deiner Seile muss für seinen Einsatz die entsprechende Festigkeit aufweisen. Du kannst es je nach Bedarf aus natürlichen Materialien, Chemiefasern oder Stahldraht fertigen. Um die verschiedenen Stränge herzustellen, bedienst du dich zahlreicher technischer Geräte - deine treuesten Begleiter sind die Verseil- und Seilschlagmaschinen. Das Spleißen, das Verflechten zweier Tauenden ist für dich eine ganz einfache Übung.
Verantwortung übernehmen
Immer wieder musst du dich neuen Herausforderungen stellen. Wenn du aber Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit mitbringst, dann wirst du dich von diesem Beruf bestimmt nicht so schnell abseilen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.