Berufe A-Z - Thermometermacher (m/w/d)
Ob im Alltag, in Labors oder bei meteorologischen Messungen - Thermometer zeigen uns, wie warm es gerade ist. Als Thermometermacher fertigst und justierst du diese teilweise hochpräzisen Messgeräte. Dabei arbeitest du hauptsächlich in Betrieben, die technische Glaswaren für Laboratorien oder feinmechanische und optische Erzeugnisse herstellen, bearbeiten und veredeln.
Blasen und Justieren
Das Handwerk des Thermometermachers unterteilt sich in zwei Fachrichtungen: Thermometerblasen und Thermometerjustieren. Als Vertreter der Fachrichtung Thermometerblasen verarbeitest du Glasröhren und Glasstäbe zu Rohlingen. Dazu erhitzt du das Glasmaterial vor einer Flamme - dann ziehst, bläst und biegst du es, bis es die gewünschte Form hat. Hierfür ist viel handwerkliches Geschick und ein gutes Gefühl für die Eigenschaften von Glas erforderlich. Als Vertreter der Fachrichtung Thermometerjustieren trittst du erst später in Aktion. Mit Hilfe von Justierbädern, die beispielsweise mit Trockeneis oder siedendem Wasser gefüllt sind, ermittelst du den Null- und den Kochpunkt. So kannst du die ersten Markierungen für die spätere Messskala ermitteln. Zusätzlich stellst du auch Träger für die von dir gefertigten Thermometer aus Holz, Kunststoff oder Metall her.
Sorgfalt und handwerkliches Geschick
Als Thermometermacher brauchst du viel handwerkliches Geschick, gerade wenn du die Glasröhren mit Hilfe von Brenner, Einschnürblechen, Quetschzangen und Pinzetten in die gewünschte Form bringst. Darüber hinaus ist große Sorgfalt und vor allem Präzision gefragt - denn wer will schon ein Thermometer, das ungenau arbeitet.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.