Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 995,00 €

Unterricht

24.10.2025 - 12.12.2025

Freitag, von 16.00 - 20.00 und Samstag, von 08.00 - 16.00 Uhr

Freitags- und Samstagskurs

Lehrgangsdauer 85 UStd. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

12.10.2025

Lehrgangsort

Kaiserslautern

Kontakt

Anja Reich

Tel. 0631 3677-315

a-reich--at--hwk-pfalz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 815620-0

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars können und dürfen die Teilnehmer elektrische Anschlüsse, einfache Überprüfungen und Fehlersuche, Austausch von elektrischen Betriebsmitteln und deren anschließende Inbetriebnahme, Anschluss von vorkonfektionierten Anlagen, einfache Installationsarbeiten, welche im direkten Zusammenhang mit der festgelegten Tätigkeit stehen, fachgerecht und eigenverantwortlich ausführen.

Die Teilnehmer werden dazu befähigt:

  • Gefahren zu erkennen und einen sicheren Betriebszustand zur Durchführung der Arbeiten herzustellen
  • Festgelegte Tätigkeiten und die notwendigen Arbeitsabläufe in der allgemeinen Elektrotechnik sowie der Mess- und Steuerungstechnik durchzuführen,
  • Weiterhin die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes zu gewährleisten und im notwendigen Umfang gegebene Schutzmaßnahmen zu überprüfen

Die Ausbildung entspricht inhaltlich und in ihrer Umsetzung dem DGUV Grundsatz 303-001 (früher BGG 944). 

Auswahl einiger Inhalte der EFffT-Ausbildung:

  • Gesetze der Elektrotechnik
  • Grundlagen der Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik
  • Messen und Bewerten von elektrischen Grundgrößen
  • Grundlagen der Sensorik und der elektrischen Antriebstechnik
  • Grundlagen Beleuchtungstechnik
  • Grundschaltungen der Gebäudeinstallations- und Steuerungstechnik
  • Schutzmaßnahmen und deren Prüfung
  • Lesen von Schalt- und Anschlussplänen
  • Messtechnische Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln 
  • Vorgehensweise bei Inbetriebnahme und Fehleranalyse
  • Gefahren des elektrischen Stromes, Notfallmaßnahmen
  • Schutzmaßnahmen, Sicherheitsregeln, Unfallverhütung
  • Vorschriften, Normen, Richtlinien und allgemeine -Regeln der Technik-
  • Rechtliche Verantwortung und Konsequenzen

Wichtiger Hinweis
Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Abschluss

Sie erhalten ein Zertifikat.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Dozent

Axel Schütz