Digitalisierung-Datenschutz
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Datenschutz

   Für das Inkrafttreten der neuen EU-DSGVO (DSGVO) wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

  1. Grundverständnis Datenschutz: ZDH Leitfaden.
  2. Plicht zur Informationserteilung an den Kunden. Eine Informationserteilung muss grundsätzlich an jeden Kunden, z.B. bei Auftragsabschluss/ Auftragsbestätigung, mitgegeben werden (Ausreichend wäre auch ein Informationsständer). Bitte beachten Sie den Leitsatz, dass bei einer Datenerhebung immer eine Informationserteilung (siehe verlinktes Muster) zu erfolgen hat.
  3. Beachten Sie bitte auch bei Videoüberwachung ein Hinweisschild auszuhängen.
  4. Eine Einwilligung ist nur notwendig, wenn außerhalb des Vertragsrahmens der Kunde z.B. per E-Mail angeschrieben wird.
  5. Die Datenschutzerklärung der Unternehmenswebseite muss EU-DSGVO konform sein. Wenn Sie ein Kontaktformular haben, sollte die Webseite HTTPS verschlüsselt sein.
  6. Bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss intern ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten angelegt werden.
  7. Prüfen Sie, ob ein Datenschutzbeauftragter einzubestellen ist. Hierzu sollten mindestens 20 Personen im Betrieb angestellt sein, die die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
  8. Alle Mitarbeiter sollten auf den Datenschutz verpflichtet werden. Hierzu sollte eine interne Schulung/Veranstaltung jährlich stattfinden.
  9. Bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten, im Auftrag durch einen externen Dienstleister, muss ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) geschlossen werden.
  10. Mit der Checkliste sollten zum eigenen Überblick die Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) überprüft werden.
  11. Bitte beachten Sie bei Datenpannen innerhalb von 72 Stunden den Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren
  12. Mobile Endgeräte: Treffen Sie zwischen den Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen eine Vereinbarung zur Gerätenutzung sowie der Trennung zwischen dienstlichen und privaten.

Weitere Informationen und Mustervorlagen: