Stichprobenprüfung zu den Corona-Soforthilfen - Was ist zu tun?
Die ISB überprüft derzeit stichprobenartig die ordnungsgemäße Verwendung der Corona-Soforthilfen des Bundes aus dem Jahr 2020. Zufällig ausgewählte Unternehmen erhalten einen Fragebogen, der ausgefüllt an die ISB zurückschickt werden muss, damit ein Abgleich zwischen dem bei Antragstellung geschätzten und dem tatsächlich entstandenen Liquiditätsbedarf erfolgen kann.
- Sollte die Berechnung ergeben, dass in den drei Monaten, auf die sich der Antrag bezieht, kein Liquiditätsengpass vorliegt, muss der erhaltene Betrag vollständig zurückgezahlt werden.
- Wenn der ermittelte Liquiditätsengpass geringer als der ausgezahlte Betrag ist, muss die Differenz zurückgezahlt werden.
Das Überprüfungsschreiben der ISB finden sie hier.
Weitere Informationen zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses finden Sie hier.
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
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