Seit neue Techniken mit Sprengkapseln für Airbags und Gurtstraffer im Fahrzeug Einzug gehalten haben, verlangen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften einschlägiges Fachwissen von Kfz-Reparaturbetrieben und Entsorgern. So muss jede Werkstatt, die mit pyrotechnischen Systemen umgeht, eine verantwortliche Fachkraft benennen. Diese muss die notwendige Fachkompetenz im Umgang mit modernen pyrotechnischen Gegenständen und Einrichtungen besitzen.
Nach bestandener Prüfung haben Sie den Erwerb der eingeschränkten Fachkunde (P1) für den Bereich Airbag und Gurtstraffer und sind berechtigt nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) , folgende Tätigkeiten an Airbag und Gurtstraffersystemen durchzuführen:
- Verwenden (Ein- und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
- Aufbewahren (Lagern)
- Vernichten (Innerhalb des Fahrzeugs)
- Verbringen (Befördern)
- Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns
Das Seminar wird nach der Empfehlung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchgeführt.
Schulungsinhalte sind:
- Aufbau und Funktionsweise von aktiven und passiven Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Airbag und Gurtstraffer in Fahrzeugen
- Sprengstoffrechtliche Vorschriften für den Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen
- Anzeigeverfahren und Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen (Diagnose, Ein- und Ausbau sowie Lagerung, Vernichten und weitere Tätigkeiten
- Arbeitsicherheit beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen
- Praktische Unterweisung