Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 für den gesamten Bereich der Europäischen Union.
Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit des Handwerksunternehmens zu schützen und voranzutreiben, wird immer öfters auf moderne Technik zurückgegriffen. Neben PCs, Laptops und Tablets, Verwendung einer Kameraüberwachung für den Außenbereich oder GPS-Systemen in Fahrzeugen wird Mitarbeitern auch zunehmend die Möglichkeit eingeräumt, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Smartphones zur Kommunikation oder Navigation einzusetzen.
Dies hat jedoch zur Folge, dass personenbezogene Daten erhoben werden bzw. seitens des Arbeitgebers die Möglichkeit besteht, den Mitarbeiter zu überwachen. Diese Daten fallen unter das Datenschutzgesetz ebenso wie Personaldaten, Bonitätsauskünfte oder die E-Mail-Adresse. Betriebe sollten nicht nur die eigene Privatsphäre im Internet schützen, sondern müssen ab Mai 2018 auch die EU-Datenschutzregeln erfüllen.
Die Handwerkskammer der Pfalz bietet daher den Zertifikatslehrgang "Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r DSGVO" an.
Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes in Betrieben und Unternehmen ist insbesondere der jeweilige Inhaber oder der Geschäftsführer der Firma. Sollte ein Handwerksbetrieb gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, so kann dies zunächst erhebliche Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild des Betriebs sowie die entsprechende Vertrauenswürdigkeit haben. Nach der DSGVO drohen Bußgelder bis zu 20.000.000,00 € oder 4% des Jahresumsatzes.
In diesem Zertifikatslehrgang erfahren Sie, wie datenschutzrechtliche Vorgänge konkret zu analysieren sind, um den technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden.
Die Inhalte orientieren sich an den aktuellen Datenschutzanforderungen.
Auch nach dem neuen Datenschutzrecht (BDSG-neu) hat jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.
Diese/r interne Beauftragte darf nicht Partner oder Gesellschafter des Unternehmens sein. Sollte in Ihrem Unternehmen keine geeignete Person zur Verfügung stehen, kann auch ein/e externe/r Beauftragte/r bestellt werden.
Die Teilnehmer/innen müssen über hinreichend rechtliche, organisatorische und technische Kenntnisse verfügen.
Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Ausübung der Position der/des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Teilnehmer/innen erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Vorschriften und deren Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Des Weiteren werden verschiedene Richtlinien und Betriebsanweisungen vorgestellt (E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz, Mitarbeitervereinbarungen etc.). Da die Einhaltung von Datenschutz-Vorgaben sehr eng mit dem ordnungsgemäßen Einsatz der EDV-Technik verbunden ist, wird das Thema IT-Sicherheit an den relevanten Stellen mit eingeflochten.
Im Seminar werden die Teilnehmer/innen befähigt, die für ihr Unternehmen relevanten Vorgaben zu erkennen und auf dieser Basis ein transparentes und technisch-organisatorisch abgesichertes Datenschutzkonzept zu erstellen. Sie sind nach Abschluss des Kurses in der Lage, die Aufgaben der/des Datenschutzbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen souverän zu meistern.
Lehrgangsinhalte:
- Einführung und Überblick über das Datenschutzrecht
- Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Das Bundesdatenschutzgesetz - neu
- Datenschutzbeauftragte/r (DSB)
- Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
- Entwicklung, Auswahl und Integration technischer Sicherheitskonzepte
- Betriebsindividueller Ablauf zur Herstellung der Basissicherheit im Unternehmen