Berufe A-Z - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d)
Der Lack glänzt makellos: Von der hässlichen Delle fehlt jede Spur. Als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in sorgst du dafür, dass Schäden nicht mehr zu sehen sind. Du konstruierst, baust Fahrzeuge auf und übernimmst noch viele weitere Aufgaben. Du kannst dich in zwei Fachrichtungen spezialisieren.
Reparieren und lackieren
In der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik entfernst du zum Beispiel Beulen und tunst langweilige Serienautos. Du reparierst und lackierst alles vom leichten Kratzer im Blech bis hin zum schweren Unfallschaden. Und mit einem computergesteuerten Richt- und Messsystem überprüfst du zudem Fahrzeuge nach einem Crash, damit alles wieder funktioniert und das Auto wieder "geradeaus" läuft. Da heute die Vernetzung des Fahrzeugs und alternative Antriebssysteme eine wichtige Rolle spielen, kennst du dich auch mit hochkomplexen Systemen, Aggregaten, Diagnosemethoden und Hybrid-, Elektro- und Hochvolttechnik aus. Eigentlich sind moderne Fahrzeuge zu rollenden Computern geworden.
Konstruieren, herstellen und wiederherstellen
Wenn du einen normalen Transporter in einen kompletten Rettungswagen oder ein Tiefkühlfahrzeug verwandeln möchtest, dann ist die Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik das Richtige für dich. Du bist dabei für Auf- und Umbauten sowie Zusatzausstattungen zuständig. Es ist kein Problem für dich, einen Oldtimer zu restaurieren, aber du kennst dich auch mit der Bearbeitung moderner Werkstoffe bestens aus. Außerdem stellst du individuelle Gefährte her, zum Beispiel Anhänger, Sattelauflieger und Spezialfahrzeuge. Du konstruierst für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke Fahrzeuge am Computer mit CAD (computergestütztes Design), baust mit Materialien wie Stahl, Kunststoff, Holz und Karbon und holst die Betriebserlaubnis ein.
Zusammengefasst heißt das: Wenn Du auf Autos mit Hightech abfährst, dann bist du in diesem Beruf in der Poleposition!
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 800,00 € |
2. Lehrjahr: | 940,00 € |
3. Lehrjahr: | 1040,00 € |
4. Lehrjahr: | 1100,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.