Berufe A-Z - Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d)
In der heutigen Zeit übernehmen Maschinen große Teile der Produktionsprozesse - sei es in der Metall- und Kunststofftechnik, in der Textiltechnik und -veredlung, in der Lebensmitteltechnik oder in der Druckweiter- und Papierverarbeitung. Als Maschinen- und Anlagenführer richtest du solche Maschinen ein, nimmst sie in Betrieb und bedienst sie auch. Und wenn nötig, bist du Fachmann für Umrüstung und Instandhaltung.
Läuft wie geschmiert
Damit das vakuumverpackte Rindfleisch aus Argentinien, die Tiefkühlpizza und dein neues T-Shirt allen Qualitätsanforderungen entsprechen, müssen alle Maschinen einwandfrei und präzise arbeiten. Erst durch deine Arbeit als Maschinen- und Anlagenführer können die hohen Anforderungen an diese Produkte erfüllt werden.
Zum Teil bedienst du auch mehrere Maschinen gleichzeitig, füllst beispielsweise Öle, Kühl- und Schmierstoffe nach, tauschst Verschleißteile wie Dichtungen, Filter oder Schläuche aus und stellst das Spiel beweglicher Teile neu ein. Da die Maschinen oft mit EDV-Systemen ausgerüstet sind, kannst du auch gut mit Computern, moderner IT und Steuerungsprogrammen umgehen. Bei manchen Tätigkeiten ist jedoch pure Muskelkraft erforderlich, etwa wenn es darum geht, schwere Maschinenteile oder Werkzeuge von Hand zu heben oder zu bearbeiten. Daher bewältigst du solche Arbeiten meist im Team. Um dich und deine Kollegen nicht zu verletzen, bist du dabei besonders umsichtig.
Maschinen und Muskeln
Wenn du dich für moderne Maschinen und Anlagen interessierst, Computer spannend findest und gerne auch richtig anpackst, dann ist der Beruf des Maschinen- und Anlagenführers eventuell das Richtige für dich. Darüber hinaus solltest du gerne im Team arbeiten und flexibel sein. Denn Maschinenstillstände sind teuer und müssen möglichst schnell behoben werden.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.