Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe
Die aktualisierte Broschüre, Stand ADR 2015 ist in der 12. Auflage erschienen. Sie beschreibt die Freistellungsregelungen unter denen die Betriebe Gefahrgüter wie z.B. Gase, lösemittelhaltige Farben, Säuren, Kraftstoffe, Epoxidharzklebstoffe etc. befördern können.